Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine Fortbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer.
Die Teilnahmegebühr beträgt 100€ pro Modul.
Die Qualifikation verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu regelmäßigen tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese Fortbildung kann in fünf Tagesseminaren mit einer jeweiligen Dauer von mindestens sieben Stunden durchgeführt werden. Der Umfang dieser Fortbildung beträgt insgesamt 35 Stunden und deckt folgende Kenntnisbereich ab:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Die Inhalte dieser Kenntnisbereiche werden in fünf verschiedenen Weiterbildungsmodulen vermittelt.
Diese Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen.